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Fakten zur geplanten Teilprivatisierung der Stadtwerke Leipzig (Teil III)

 

Am 15. November 2006 beauftragte der Stadtrat Oberbürgermeister Burkhard Jung mit der Suche nach einem privaten Partner für die Stadtwerke Leipzig und der Ausschreibung von bis zu 49,9 Prozent der Gesellschafteranteile. Das entsprechende Verfahren soll voraussichtlich im November mit einer Entscheidung der Ratsversammlung abgeschlossen werden.

In einer Reihe des Leipziger Amtsblatts antwortet der Oberbürgermeister auf die wichtigsten Fragen.

 
Wie kann vermieden werden, dass nach dem Anteilsverkauf ein höherer Atomstromanteil als bisher in die Leipziger Haushalte fließt?
 
Jeder Verbraucher entscheidet persönlich, welche Art von Strom er beziehen möchte. So kann er bereits heute bei den Stadtwerken Leipzig „grünen Strom“ bestellen. Über die Strombörse werden dann entsprechend die unterschiedlichen Stromarten eingekauft. Unser Ziel ist es, den Anteil von derzeit knapp 25 Prozent Strom aus regenerativer Erzeugung in den nächsten Jahren zu steigern. An diesen Zielen und der persönlichen Entscheidung des Einzelnen ändert auch der Einstieg eines Partners nichts. Ich habe auch eine klare Haltung zu Atomstrom: Er ist nicht zukunftsfähig.
 
Welche Folgen hat die Teilprivatisierung für die mittelständischen Betriebe und deren Arbeitsplätze? Werden Aufträge künftig verstärkt außerhalb der Region vergeben?
 
Nein, an der Vergabepraxis der Vergangenheit – 70 Prozent der Aufträge blieben in der Region – wird sich nichts ändern. Der Vertrag sieht vor, den Partner auf vielfältige Weise zur Stärkung der Region Leipzig zu verpflichten. Auch die Zulässigkeit von Auftragsvergaben innerhalb der städtischen Holding LVV wird durch den Anteilsverkauf nicht beeinflusst.
Noch einmal ganz deutlich: Der Anteilsverkauf ist ein Mittelstandsprogramm. Er ermöglicht neben dem Schuldenabbau die dringend nötige Sanierung von Schulen, Kindergärten und Straßen, bringt also direkt Aufträge für die kleineren Unternehmen Leipzigs und der Region, also auch neue Arbeitsplätze.
 
Wie wird die Einhaltung des Vertrages durch den potenziellen Partner gewährleistet?
 
Die entsprechenden vertraglichen Regelungen sehen klar vereinbarte Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung vor. Auch klare Ausstiegsszenarien sind definiert.
 
Wie stehen Sie zur Initiative des Bürgerbegehrens?
 
Ich nehme in diesem Zusammenhang die Sorgen von Teilen der Bevölkerung sehr ernst und will unbegründete Ängste nehmen. So informiere ich zum Beispiel in meinen Bürgersprechstunden, in einem Telefonforum jüngst in der LVZ oder in verschiedenen Publikationen wie hier im Amtsblatt über die Teilprivatisierung der Stadtwerke. Die Bürgerinitiative erzeugt jedoch einen falschen Eindruck – es geht doch überhaupt nicht um einen Ausverkauf oder eine Privatisierungswelle, sondern um eine strategisch sinnvolle Teilprivatisierung. Zudem stellt die Bürgerinitiative überhaupt keine Alternativen für die Zukunft der Stadtwerke oder die Entschuldung und Handlungsfähigkeit der Stadt dar. Nur „Nein“ zu sagen reicht nicht aus.
 
Teil I des Interviews lesen Sie [hier]
Teil II des Interviews lesen Sie [hier]