Die Diskussion über die Privatisierung
städtischen Eigentums nimmt allmählich skurrile Züge an. Zwischen SPD und
CDU wird nicht mehr darüber gestritten, ob im Interesse der Stadt und
einer geordneten Finanzgestaltung der Verkauf städtischen Eigentums
angemessen und zielführend ist, sondern entscheidend für die Zustimmung
für einen Stadtwerkeanteilsverkauf soll jetzt sein, ob auch die LVB
teilprivatisiert wird. Die eingeforderte Teilprivatisierung der LVB wird
von uns aus folgenden Gründen abgelehnt:
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Die vom Oberbürgermeister beim letzten
Opernball im November 2006 zugesagte Koppelung des 49,9 %
Anteilsverkaufs der Stadtwerke mit einer späterenweiteren Privatisierung
der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe (LVV) erweist sich
jetzt als schwerer Fehler. Er hat hier zusammen mit der
SPD-Stadtratsfraktion unüberlegte Zusagen gemacht, deren Einhaltung für
die Stadt und die geordnete Bewirtschaftung ihrer Betriebe erhebliche
Nachteile und Schaden mit sich bringen würde.
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Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sind
kein defizitäres Sorgenkind der Stadt. In dem vom Stadtrat beschlossenen
Nahverkehrsplan ist bestimmt, welche Leistungen die Stadt für ihre
Bürger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorhalten will, im
ebenfalls vom Stadtrat genehmigten Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
ist geregelt, welche finanziellen Mittel an die LVB zur Erfüllung dieser
Dienstleistung zu bezahlen sind. Es gilt auch hier, egal ob mit oder
ohne Privatisierung, der Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Bei
gleichbleibenden Dienstleistungen im ÖPNV wird somit die zu erbringende
Bezahlung auch Beteiligung privater Investoren nicht billiger. Die LVB
wickelt ihre vertraglich vereinbarten Dienstleistungen für die
Stadt Leipzig über zahlreiche Tochter- und Enkelfirmen ab, an denen sehr
oft private Partner beteiligt sind. Mit Willen und Wissen der im
Aufsichtsrat der LVB vertretenen Stadträte wurden in diese Tochter- und
Enkelgesellschaften sehr oft private Partner aufgenommen, die von der
CDU geforderte Teilprivatisierung hat hier also schon stattgefunden und
müsste unter Umständen bei einer Privatisierung der
Muttergesellschaft rückabgewickelt werden.
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Die bisherige Direktvergabe von
Nahverkehrsleistungen an die LVB zeitigt für die Stadt erhebliche
Vorteile, denn sie sichert einen flächendeckenden öffentlichen
Personennahverkehr ab und nicht nur den Betrieb lukrativer Linien.
Nach der künftigen Marktzugangsverordnung der EU bestünde für diese
Direktvergabe – und damit für den flächendeckenden Betrieb von ÖPNV in
Leipzig – ein hohes Risiko, wenn private Investoren an der LVB beteiligt
würden.
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Zusätzlich komplizieren dürfte den
Privatisierungsplan der CDU auch die Tatsache, dass Großteile des
Schienennetzes der LVB an Steuerspargesellschaften in den USA verleast
sind und nicht ohne weiteres an einen Dritten verkauft werden können.
Die eingeforderte Teilprivatisierung der LVB
ist also für die Stadt und ihre Bürger in hohem Maße schädlich. Der
Oberbürgermeister ist aufgefordert, diese vom ihm selbst angefachte
Diskussion nun alsbald zu beenden, um Schaden von der Stadt zu wenden.
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