Stoppt den Ausverkauf unserer Stadt!  
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
LVB-Privatisierung bringt nur Nachteile 

Pressemitteilung vom 28. November 2007

Die Diskussion über die Privatisierung städtischen Eigentums nimmt allmählich skurrile Züge an. Zwischen SPD und CDU wird nicht mehr darüber gestritten, ob im Interesse der Stadt und einer geordneten Finanzgestaltung der Verkauf städtischen Eigentums angemessen und zielführend ist, sondern entscheidend für die Zustimmung für einen Stadtwerkeanteilsverkauf soll jetzt sein, ob auch die LVB teilprivatisiert wird. Die eingeforderte Teilprivatisierung der LVB wird von uns aus folgenden Gründen abgelehnt:

  1. Die vom Oberbürgermeister beim letzten Opernball im November     2006 zugesagte Koppelung des 49,9 % Anteilsverkaufs der Stadtwerke mit einer späterenweiteren Privatisierung der Leipziger Versorgungs- und     Verkehrsbetriebe (LVV) erweist sich jetzt als schwerer Fehler. Er hat hier     zusammen mit der SPD-Stadtratsfraktion unüberlegte Zusagen gemacht, deren Einhaltung für die Stadt und die geordnete Bewirtschaftung ihrer Betriebe erhebliche Nachteile und Schaden mit sich bringen würde.
     

  2. Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sind kein defizitäres Sorgenkind der Stadt. In dem vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplan ist bestimmt, welche Leistungen die Stadt für ihre Bürger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorhalten will, im ebenfalls vom Stadtrat genehmigten Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag ist geregelt, welche finanziellen Mittel an die LVB zur Erfüllung dieser Dienstleistung zu bezahlen sind. Es gilt auch hier, egal ob mit oder ohne Privatisierung, der Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Bei gleichbleibenden Dienstleistungen im ÖPNV wird somit  die zu erbringende Bezahlung auch Beteiligung privater Investoren nicht billiger. Die LVB wickelt ihre vertraglich vereinbarten Dienstleistungen  für die Stadt Leipzig über zahlreiche Tochter- und Enkelfirmen ab, an denen sehr oft private Partner beteiligt sind. Mit Willen und Wissen der im  Aufsichtsrat der LVB vertretenen Stadträte wurden in diese Tochter- und Enkelgesellschaften sehr oft private Partner aufgenommen, die von der CDU geforderte Teilprivatisierung hat hier also schon stattgefunden und müsste  unter Umständen bei einer Privatisierung der Muttergesellschaft   rückabgewickelt werden.
     

  3. Die bisherige Direktvergabe von Nahverkehrsleistungen an die LVB zeitigt für die Stadt erhebliche Vorteile, denn sie sichert einen flächendeckenden  öffentlichen Personennahverkehr ab und nicht nur den Betrieb lukrativer  Linien. Nach der künftigen Marktzugangsverordnung der EU bestünde für diese Direktvergabe – und damit für den flächendeckenden Betrieb von ÖPNV in Leipzig – ein hohes Risiko, wenn private Investoren an der LVB beteiligt würden.
     

  4. Zusätzlich komplizieren dürfte den Privatisierungsplan der CDU auch die Tatsache, dass Großteile des Schienennetzes der LVB an Steuerspargesellschaften in den USA verleast sind und nicht ohne weiteres an einen Dritten verkauft werden können.

Die eingeforderte Teilprivatisierung der LVB ist also für die Stadt und ihre Bürger in hohem Maße schädlich. Der Oberbürgermeister ist aufgefordert, diese vom ihm selbst angefachte Diskussion nun alsbald zu beenden, um Schaden von der Stadt zu wenden.